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Ernst Systems – Organize. Resonate. Navigate.

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen

Stand: 30. September 2026 · Version 1

1. Anbieterin und Geltungsbereich

Anbieterin von Orena ist:

Isabel Ernst
handelnd unter „Capacity Leadership Coaching“
Geschäftsbezeichnung: Ernst Systems
Möhnestraße 5
79238 Ehrenkirchen
Deutschland

E-Mail: hello@ernst-systems.com
Telefon/WhatsApp Isabel Ernst: +49 (0)176 32357986
Telefon/WhatsApp Heiko Ernst: +49 (0)176 31098811

Am besten sind wir über WhatsApp erreichbar.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung der Software Orena einschließlich der zugehörigen iPhone-App, Mac-Software, Dokumentation und von Ernst Systems bereitgestellten Updates.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Kunden gelten nur, wenn Ernst Systems ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Zwingende Verbraucherrechte des Landes oder der Region, in der ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

2. Orena und ihre Systemvoraussetzungen

Orena ist eine lokal betriebene KI-Assistentin. Die wesentliche Verarbeitung und Speicherung erfolgt auf dem Mac des Kunden. Die iPhone-App dient zur Steuerung des verbundenen Macs.

Für die Nutzung werden insbesondere benötigt:

  • ein kompatibler Mac und ein kompatibles iPhone;
  • unterstützte Versionen von macOS und iOS;
  • eine funktionierende Netzwerkverbindung;
  • eine ordnungsgemäße Kopplung der Geräte;
  • für Cloud-KI-Funktionen eigene Konten und API-Zugangsdaten bei unterstützten Anbietern;
  • für angebundene Programme und Dienste eigene Konten beim jeweiligen Anbieter;
  • gegebenenfalls ein vom Kunden eingerichteter Cloudflare-Zugang oder Tunnel;
  • eine gültige Apple-ID und die Einhaltung der Apple-Bedingungen.

Ist der Mac ausgeschaltet, nicht erreichbar oder nicht ordnungsgemäß verbunden, können Funktionen der iPhone-App eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.

Systemvoraussetzungen und unterstützte Funktionen können sich durch technisch notwendige Weiterentwicklungen ändern. Ernst Systems wird keine Änderung vornehmen, die den vertragsgemäßen Nutzen ohne sachlichen Grund wesentlich vermindert.

3. Vertragsschluss

Darstellungen auf der Webseite, in Präsentationen oder in Werbematerialien sind noch kein verbindliches Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn Ernst Systems eine Bestellung ausdrücklich annimmt, ein individuelles Angebot vom Kunden fristgerecht angenommen wird oder der Erwerb über den Apple App Store oder einen anderen ausdrücklich vorgesehenen Vertriebskanal abgeschlossen wird.

Der Kunde erhält die Vertragsinformationen und diese Bedingungen in einer speicherbaren Form.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die beim Vertragsschluss angegebenen Preise, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen.

Kosten für Drittanbieter sind nicht im Orena-Preis enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde. Dazu können insbesondere gehören:

  • Apple- oder App-Store-Kosten;
  • Kosten von Google Gemini, Anthropic oder anderen KI-Anbietern;
  • Cloudflare- oder Hostingkosten;
  • Mobilfunk-, Telefonie- und Datenübertragungskosten;
  • Kosten sonstiger externer Dienste.

Der Kunde schließt Verträge mit diesen Anbietern selbst und bezahlt deren Leistungen unmittelbar.

Bei wiederkehrenden Verträgen werden Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und Preis vor Abschluss gesondert angezeigt.

5. Lizenz

Ernst Systems räumt dem Kunden für die Dauer des vereinbarten Nutzungsrechts eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur bestimmungsgemäßen Nutzung von Orena ein.

Die Lizenz gilt für die im Angebot oder Kaufvorgang angegebene Anzahl von Nutzern und Geräten. Fehlt eine ausdrückliche Angabe, gilt sie für den persönlichen beziehungsweise internen betrieblichen Gebrauch des Käufers auf dessen eigenen, kompatiblen Geräten.

Der Kunde darf Sicherungskopien erstellen, soweit dies gesetzlich zulässig und für die sichere Nutzung erforderlich ist.

Nicht gestattet sind insbesondere:

  • Verkauf, Vermietung, Verleih oder Unterlizenzierung von Orena;
  • Bereitstellung an nicht lizenzierte Dritte;
  • Umgehung von Lizenz-, Sicherheits- oder Zugriffsschutzmaßnahmen;
  • Entfernung von Urheberrechts-, Marken- oder Herkunftshinweisen;
  • Dekompilierung, Rückübersetzung oder sonstige Analyse, soweit dies nicht ausnahmsweise zwingend gesetzlich erlaubt ist;
  • Nutzung von Orena zur Entwicklung eines unmittelbar konkurrierenden Produkts durch unzulässige Übernahme geschützter Bestandteile.

Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zur Herstellung von Interoperabilität, bleiben unberührt.

6. Lokale Daten und Verantwortungsbereich des Kunden

Orena speichert Inhalte grundsätzlich lokal auf den Geräten des Kunden. Ernst Systems betreibt keine zentrale Speicherung der Orena-Unterhaltungen, Aufgaben, Dateien, Kontakte oder Erinnerungen.

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • die Sicherheit seiner Geräte und Benutzerkonten;
  • sichere Passwörter und Gerätesperren;
  • den Schutz seiner API-Schlüssel und Zugangsdaten;
  • geeignete lokale Backups;
  • die Prüfung von Zugriffsrechten und Freigaben;
  • die rechtmäßige Eingabe und Verarbeitung personenbezogener oder vertraulicher Daten;
  • die Löschung von Daten, die nicht mehr benötigt werden.

Ernst Systems kann lokale Kundendaten grundsätzlich weder wiederherstellen noch aus der Ferne löschen, wenn kein geeignetes Backup des Kunden vorhanden ist.

7. Kundeneigene Cloud- und KI-Dienste

Für Cloud-KI-Funktionen verwendet der Kunde eigene Konten und API-Schlüssel bei unterstützten Anbietern, insbesondere Anthropic (Claude, derzeit Modelle der Reihe Claude Sonnet) und Google (Gemini, derzeit Gemini Flash Live). Welche Modellversion zum Einsatz kommt, kann sich mit Updates ändern.

Diese Dienste sind keine Unterkonten von Ernst Systems. Der Kunde entscheidet selbst:

  • welchen Anbieter er verwendet;
  • welche Inhalte übermittelt werden;
  • welche Vertrags- und Datenschutzoptionen eingestellt werden;
  • ob ein geschäftlich geeigneter Tarif und ein Data Processing Addendum erforderlich sind;
  • in welcher Region Daten verarbeitet werden;
  • ob der Dienst für die vorgesehenen Datenarten zulässig ist.

Der Kunde muss vor Aktivierung bestätigen, dass er die Bedingungen und Datenschutzinformationen des ausgewählten Anbieters geprüft und erforderliche Vereinbarungen abgeschlossen hat.

Ernst Systems schuldet weder die dauerhafte Verfügbarkeit noch unveränderte Preise, Modelle, Leistungen oder Nutzungsbedingungen eines Drittanbieters.

Die KI-Anbieter beauftragt der Kunde selbst. Sie sind keine Erfüllungsgehilfen von Ernst Systems. Für Ausfälle, Änderungen, Preise und Ausgaben der Modelle dieser Anbieter ist Ernst Systems nicht verantwortlich, soweit ein Schaden nicht auf einem Fehler der Orena-Software beruht.

Wird die Cloud-KI-Einwilligung widerrufen oder ein API-Zugang entfernt, stehen die davon abhängigen KI- und Live-Sprachfunktionen nicht mehr zur Verfügung. Lokale Funktionen bleiben soweit technisch möglich erhalten.

8. Angebundene Programme und Dienste Dritter

Orena kann mit zahlreichen Programmen und Diensten Dritter zusammenarbeiten, etwa mit E-Mail-, Kalender-, CRM-, Buchhaltungs-, Zahlungs-, Projekt- und Marketingdiensten. Die jeweils unterstützten Programme nennt Ernst Systems auf seiner Website.

Der Kunde bindet diese Dienste mit seinen eigenen Konten an. Er ist dafür verantwortlich, dass er die Dienste nutzen darf, dass deren Bedingungen die Anbindung zulassen und dass für die verarbeiteten Daten eine Rechtsgrundlage besteht. Kosten der Drittanbieter trägt der Kunde.

Ernst Systems schuldet nicht, dass ein bestimmter Drittanbieter dauerhaft angebunden werden kann. Ändert ein Anbieter seine Schnittstelle, Bedingungen oder Preise oder stellt er einen Dienst ein, kann die Anbindung eingeschränkt werden oder entfallen. Ernst Systems bemüht sich dann um eine Anpassung im Rahmen der Updates.

Zahlungsdienste bindet Orena nur lesend an. Orena löst keine Zahlungen, Überweisungen oder Erstattungen aus.

9. Cloudflare und Fernzugriff

Soweit der Kunde einen eigenen Cloudflare-Zugang, Tunnel oder vergleichbaren Verbindungsdienst verwendet, ist er für dessen Einrichtung, Sicherheit, Kosten und rechtskonforme Verwendung verantwortlich.

Eine technische Verbindung zu Cloudflare-Diensten von Ernst Systems dient der sicheren Bereitstellung signierter Orena-Updates und, wenn der Kunde dies nutzt, der Ende-zu-Ende-verschlüsselten Übertragung des Manager-Dashboards. Darüber werden keine lesbaren Orena-Gespräche oder Kundendateien an Ernst Systems übertragen.

10. Apple und App Store

Wird Orena über den Apple App Store bezogen, gilt ergänzend:

1. Diese Vereinbarung besteht zwischen dem Kunden und Ernst Systems, nicht zwischen dem Kunden und Apple.

2. Apple ist nicht für Orena, deren Inhalte, Betrieb, Wartung oder Support verantwortlich.

3. Die Lizenz ist auf die Nutzung der App auf Apple-Geräten beschränkt, die der Kunde besitzt oder kontrolliert, und erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden Apple-Nutzungsregeln. Soweit Apple Familienfreigabe oder Volumenkäufe zulässt, darf die App im dort erlaubten Umfang genutzt werden.

4. Ernst Systems ist für Wartung und Support verantwortlich, soweit solche Leistungen nach diesen Bedingungen geschuldet werden. Apple ist nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen zu erbringen.

5. Falls Orena eine anwendbare Gewährleistung nicht erfüllt, kann der Kunde Apple benachrichtigen. Apple kann den für die App an Apple gezahlten Kaufpreis im gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Umfang erstatten. Darüber hinaus hat Apple – soweit gesetzlich zulässig – keine Gewährleistungsverpflichtung für Orena.

6. Ernst Systems, nicht Apple, ist für die Bearbeitung von Ansprüchen verantwortlich, die Orena oder deren Nutzung betreffen. Dazu können Produkthaftungs-, Verbraucherschutz-, Datenschutz- oder Rechtskonformitätsansprüche gehören.

7. Bei einem begründeten Anspruch, Orena verletze geistige Eigentumsrechte Dritter, ist Ernst Systems und nicht Apple für die Untersuchung, Verteidigung und Beilegung des Anspruchs verantwortlich.

8. Der Kunde bestätigt, dass er sich nicht in einem Land befindet, das einem einschlägigen Embargo unterliegt, und nicht auf einer einschlägigen Sanktions- oder Ausschlussliste geführt wird.

9. Der Kunde muss bei der Nutzung von Orena anwendbare Drittbedingungen einhalten, beispielsweise Mobilfunk-, Internet-, KI- und Cloudverträge.

10. Apple und seine verbundenen Unternehmen sind Drittbegünstigte dieser Lizenzbedingungen und dürfen die Apple betreffenden Bestimmungen gegenüber dem Kunden durchsetzen.

11. Telefonagent

Der Telefonagent darf nur auf konkrete Anweisung des Kunden einen Anruf über das gekoppelte iPhone beginnen. Orena tätigt keine eigenständigen Telefonkampagnen.

Orena weist die angerufene Person zu Beginn darauf hin, dass sie eine KI-Assistentin ist, beispielsweise:

„Hallo, ich bin Orena, die KI-Assistentin von [Name].“

Der Kunde bleibt Auftraggeber des Anrufs und ist für dessen Inhalt, Empfänger, Zeitpunkt und Rechtsgrundlage verantwortlich.

Insbesondere muss der Kunde:

  • lokale Telefon-, Werbe-, Datenschutz- und Wettbewerbsregeln beachten;
  • nationale und regionale Do-not-call- beziehungsweise Robinsonlisten beachten;
  • bei Werbeanrufen eine erforderliche vorherige Einwilligung dokumentieren;
  • Widerrufe und Widersprüche unverzüglich beachten;
  • sich vergewissern, dass eine künstliche oder automatisierte Stimme verwendet werden darf;
  • bei einer Aufzeichnung oder Transkription alle vorgeschriebenen Hinweise geben und erforderliche Zustimmungen einholen;
  • den Telefonagenten nicht für Täuschung, Belästigung, Bedrohung, Betrug oder rechtswidrige Massenanrufe verwenden.

Diese Pflichten gelten insbesondere für Anrufe nach Deutschland, Kanada und in die USA. Da sich Anforderungen in Kanada nach Provinz und in den USA nach Bundesstaat unterscheiden können, muss der Kunde die Regeln am Aufenthaltsort beziehungsweise Anschluss der angerufenen Person beachten.

Notrufnummern und sicherheitskritische Telefonverbindungen dürfen nicht über Orena abgewickelt werden.

12. Zulässige Nutzung

Orena darf nur für rechtmäßige Zwecke verwendet werden.

Unzulässig sind insbesondere:

  • Verletzung von Persönlichkeits-, Datenschutz-, Urheber- oder Geschäftsgeheimnisrechten;
  • unbefugter Zugriff auf Geräte, Konten, Dateien oder Netzwerke;
  • Schadsoftware, Phishing, Betrug oder Identitätstäuschung;
  • rechtswidrige Überwachung oder Profilbildung;
  • diskriminierende oder ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit unzulässigen erheblichen Auswirkungen;
  • Verarbeitung besonderer oder hochsensibler Daten ohne geeignete Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen;
  • rechtswidrige Werbung oder Massenkommunikation;
  • Nutzung zur Umgehung gesetzlicher oder technischer Schutzmaßnahmen;
  • Verwendung in sicherheitskritischen Bereichen, in denen ein Fehler unmittelbar zu Tod, Personenschäden oder schweren Sachschäden führen kann.

Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß darf Ernst Systems nach vorheriger Abwägung und – soweit zumutbar – nach Hinweis oder Abmahnung Support-, Update- oder Lizenzleistungen beschränken oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

13. KI-Ergebnisse und menschliche Prüfung

KI-Ausgaben können unvollständig, ungenau, veraltet oder sachlich falsch sein. Orena ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanz-, Medizin- oder sonstige Fachberatung.

Der Kunde muss Ergebnisse vor ihrer Verwendung angemessen prüfen. Das gilt besonders für:

  • Verträge und rechtlich erhebliche Erklärungen;
  • Zahlungen und Bestellungen;
  • Veröffentlichung oder Versand von Nachrichten;
  • Personal- und Bewerbungsentscheidungen;
  • medizinische oder sicherheitsrelevante Inhalte;
  • Löschung oder Veränderung wichtiger Daten;
  • Telefonate und Kommunikation mit Dritten.

Orena darf Handlungen nur im Rahmen der vom Nutzer erteilten Berechtigungen und Anweisungen ausführen. Der Kunde bleibt für freigegebene Handlungen verantwortlich.

Orena arbeitet mit Sprachmodellen Dritter, insbesondere Claude von Anthropic und Gemini von Google. Deren Antworten entstehen auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten und lassen sich weder von Ernst Systems noch vom Anbieter vollständig vorhersehen. Ernst Systems schuldet deshalb nicht, dass jede KI-Ausgabe richtig, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet ist. Ernst Systems schuldet die vertragsgemäße Funktion der Software, insbesondere die Anbindungen, die Freigabeabläufe, die Kostenbremse und die Sicherheitsfunktionen.

Nach der Installation startet Orena in einem Übungsmodus, in dem nichts verschickt wird. Welche Handlungen Orena ohne vorherige Freigabe ausführen darf, legt der Kunde in den Einstellungen selbst fest, etwa die automatische Bestätigung von Terminanfragen. Für Handlungen, die Orena im Rahmen dieser Einstellungen, seiner Anweisungen oder seiner Freigaben ausführt, ist der Kunde so verantwortlich, als hätte er sie selbst vorgenommen. Der Kunde prüft regelmäßig, was Orena erledigt hat, und schränkt die Einstellungen ein, wenn Ergebnisse nicht seinen Erwartungen entsprechen.

Vor der ersten Nutzung und nach jeder wesentlichen Änderung dieser Bedingungen, der Datenschutzerklärung oder der KI-Hinweise bestätigt der Kunde in der App und bei der Einrichtung im Dashboard, dass er diese Texte und die Hinweise zu den Grenzen der KI erhalten und zur Kenntnis genommen hat. Die Bestätigung wird mit Datum, Uhrzeit und Version der Texte gespeichert und kann nicht zurückgenommen oder geändert werden. Die Texte sind in der Verwaltung des Dashboards jederzeit abrufbar.

14. Updates und Änderungen

Ernst Systems kann Updates bereitstellen, um Fehler und Sicherheitslücken zu beheben, die Kompatibilität mit macOS, iOS oder Drittanbietern aufrechtzuerhalten, gesetzliche Anforderungen umzusetzen sowie Funktionen zu verbessern oder weiterzuentwickeln.

Kunden müssen sicherheitsrelevante Updates innerhalb angemessener Zeit installieren.

Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte stellt Ernst Systems die gesetzlich geschuldeten Aktualisierungen für den maßgeblichen Bereitstellungszeitraum zur Verfügung und informiert über deren Verfügbarkeit.

Drittanbieter können Schnittstellen oder Dienste ändern oder einstellen. Ernst Systems bemüht sich um eine angemessene Anpassung, kann aber keine unveränderte dauerhafte Unterstützung jedes externen Dienstes garantieren.

15. Verfügbarkeit und Support

Ernst Systems bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der eigenen Software und Update-Infrastruktur. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesagt, sofern sie nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

Ausfälle können insbesondere entstehen durch ausgeschaltete oder nicht erreichbare Kundengeräte, fehlende Internet- oder Mobilfunkverbindungen, Drittanbieterdienste, Wartung und Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt oder fehlerhafte kundenseitige Konfigurationen.

Supportanfragen können an hello@ernst-systems.com gerichtet werden.

16. Mängelrechte

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte und die gesetzlichen Mängelrechte.

Der Kunde soll einen festgestellten Fehler mit einer nachvollziehbaren Beschreibung melden und zumutbar an der Fehleranalyse mitwirken. Dabei müssen keine vertraulichen Inhalte oder Zugangsdaten offengelegt werden, die für die Analyse nicht erforderlich sind.

Bei Unternehmern hat Ernst Systems zunächst das Recht, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzbereitstellung zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleiben die gesetzlichen Rechte des Unternehmers bestehen, soweit sie nicht wirksam abweichend vereinbart wurden.

Bei Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Bereitstellung der Software beziehungsweise des jeweiligen Updates. Das gilt nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung nach Abschnitt 17.

Keine Mängelansprüche bestehen, soweit ein Problem ausschließlich verursacht wurde durch nicht unterstützte Geräte oder Betriebssysteme, nicht installierte erforderliche Updates, fehlerhafte oder unsichere Konfiguration des Kunden, Änderungen durch nicht autorisierte Dritte, den Ausfall eines kundeneigenen Drittanbieterdienstes oder gesperrte beziehungsweise unzureichend finanzierte API-Konten.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

17. Haftung

Ernst Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien und in sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich unzulässig ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Bei Unternehmern haftet Ernst Systems, soweit gesetzlich zulässig, nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, wenn der Schaden durch angemessene, aktuelle Sicherungskopien vermeidbar gewesen wäre.

Ernst Systems haftet nicht für Folgen von Handlungen, die Orena im Rahmen der Anweisungen, Freigaben oder Autonomie-Einstellungen des Kunden ausführt, und nicht für inhaltliche Fehler von KI-Ausgaben, die der Kunde vor der Verwendung hätte prüfen können, soweit der Schaden nicht auf einem von Ernst Systems zu vertretenden Fehler der Software beruht. Die unbeschränkte Haftung nach Satz 1 dieses Abschnitts bleibt unberührt.

Garantien übernimmt Ernst Systems nur, wenn sie ausdrücklich und in Textform als Garantie bezeichnet sind. Beschreibungen von Funktionen auf der Website, in Werbung oder in der Software beschreiben die Leistung und sind keine Garantie.

Unternehmer stellen Ernst Systems von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde Orena rechtswidrig oder entgegen diesen Bedingungen nutzt, zum Beispiel für unzulässige Werbeanrufe oder Werbenachrichten, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Ernst Systems.

18. Datenschutz und Vertraulichkeit

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ernst Systems gilt die Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Der Kunde darf personenbezogene Daten Dritter nur verarbeiten, wenn eine gültige Rechtsgrundlage besteht und erforderliche Informationen, Einwilligungen und Vereinbarungen vorliegen.

Bei geschäftlicher Nutzung ist der Kunde insbesondere verantwortlich für Datenschutzinformationen gegenüber Beschäftigten, Kunden und Gesprächspartnern, Rollen- und Berechtigungskonzepte, Lösch- und Aufbewahrungsfristen, erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzungen, Verträge mit den vom Kunden gewählten Cloud- und KI-Anbietern sowie die Beachtung von Beschäftigten-, Telekommunikations- und Mitbestimmungsrecht.

Da Ernst Systems die lokalen Orena-Inhalte grundsätzlich nicht erhält, wird Ernst Systems hinsichtlich dieser Inhalte nicht allein durch den Softwareverkauf zum Auftragsverarbeiter des Kunden. Sollte für eine zusätzliche Support- oder Serviceleistung ausnahmsweise ein Zugriff durch Ernst Systems vereinbart werden, werden Umfang und erforderliche Datenschutzvereinbarungen vor dem Zugriff gesondert festgelegt.

Nutzt der Kunde den Dashboard-Zwischenspeicher von Ernst Systems, verarbeitet Ernst Systems dabei verschlüsselte Datenpakete und Verbindungsdaten wie IP-Adressen im Auftrag des Kunden. Die Inhalte kann Ernst Systems nicht lesen. Mit Geschäftskunden schließt Ernst Systems hierfür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Cloudflare ist dabei Unterauftragsverarbeiter.

Unternehmer und Ernst Systems behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite, die sie im Rahmen dieses Vertrags erhalten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Seite nachweislich bereits vorher kannte oder die sie aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offenlegen muss. Die Pflicht besteht auch nach Ende des Vertrags fort.

19. Laufzeit und Kündigung

Für eine unbefristet erworbene Lizenz besteht das Nutzungsrecht grundsätzlich zeitlich unbefristet, vorbehaltlich der vereinbarten Lizenzbedingungen und technisch erforderlicher Systemvoraussetzungen.

Bei Abonnements gelten die im Angebot angegebenen Laufzeiten und Kündigungsfristen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz Abmahnung schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

Nach Vertragsende muss der Kunde Orena deinstallieren, soweit kein fortbestehendes Nutzungsrecht besteht. Lokale Daten sollten vorher exportiert oder gelöscht werden. Ernst Systems kann lokale Kundendaten nicht aus der Ferne sichern.

20. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, kann das Widerrufsrecht vor Ablauf der regulären Widerrufsfrist erlöschen, wenn:

  • der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird;
  • der Verbraucher bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Vertragserfüllung erlischt; und
  • Ernst Systems die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung bereitstellt.

Diese Zustimmung darf nicht lediglich in den AGB enthalten sein, sondern muss im Bestellvorgang ausdrücklich und gesondert eingeholt werden.

Die Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular finden Verbraucher unter Widerrufsrecht. Sie werden außerdem vor Vertragsschluss gesondert bereitgestellt.

21. Änderungen dieser Bedingungen

Ernst Systems kann diese Bedingungen für zukünftige Verträge ändern.

Bei laufenden Verträgen werden Änderungen nur vorgenommen, wenn ein sachlicher Grund besteht, beispielsweise eine Gesetzesänderung, Sicherheitsanforderung, technische Weiterentwicklung oder Änderung eines notwendigen Drittanbieterdienstes.

Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig und transparent mitgeteilt. Soweit eine Zustimmung erforderlich ist, wird sie ausdrücklich eingeholt. Schweigen gilt nur dann als Zustimmung, wenn dies gesetzlich zulässig ist und der Kunde ordnungsgemäß auf Bedeutung, Frist und Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wurde.

Für bereits erworbene unbefristete Lizenzen dürfen Änderungen den vereinbarten Kern des Nutzungsrechts nicht rückwirkend entziehen.

22. Übertragung

Der Kunde darf den Vertrag oder die Lizenz nur mit vorheriger Zustimmung von Ernst Systems übertragen, soweit nicht zwingendes Recht eine Übertragung erlaubt.

Ernst Systems darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn dadurch die Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Verbraucher werden über eine solche Übertragung informiert.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates oder der Region ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Ernst Systems Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Das gilt insbesondere für Kunden in Deutschland, Kanada und den USA.

Für Verträge mit Unternehmern ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von Ernst Systems in Ehrenkirchen, soweit gesetzlich zulässig.

24. Verbraucherstreitbeilegung

Ernst Systems ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

25. Vertragssprache und Rangfolge

Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wurde.

Werden Übersetzungen bereitgestellt, dient die deutsche Fassung als maßgebliche Fassung, soweit dies nach dem zwingenden Recht des Kunden zulässig ist.

Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

26. Kontakt

Ernst Systems
Isabel Ernst
Möhnestraße 5
79238 Ehrenkirchen
Deutschland

E-Mail: hello@ernst-systems.com
Telefon/WhatsApp Isabel Ernst: +49 (0)176 32357986
Telefon/WhatsApp Heiko Ernst: +49 (0)176 31098811

Am besten sind wir über WhatsApp erreichbar.