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Rechtliches

Barrierefreiheit

Stand: 30. September 2026 · Version 1

Diese Informationen gelten für die Website unter www.ernst-systems.de und www.ernst-systems.com mit der Landingpage und der Warteliste für Orena sowie den rechtlichen Seiten. Sie folgen den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG, Anlage 3).

Unsere Dienstleistung

Auf der Website informieren wir über Orena, eine KI-Assistentin für den Mac mit einer App für das iPhone. Besucherinnen und Besucher können sich in die Warteliste eintragen und uns per E-Mail erreichen.

Rechtlicher Rahmen

Ernst Systems ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nummer 17 BFSG. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, gelten die Barrierefreiheitsanforderungen nach § 3 Absatz 3 BFSG nicht verpflichtend. Wir setzen sie trotzdem freiwillig um.

Stand der Barrierefreiheit

Die Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, und an der europäischen Norm EN 301 549. Am 23. September 2026 haben wir alle Seiten auf Deutsch und Englisch geprüft: automatisch mit dem Prüfwerkzeug axe-core und von Hand mit Tastatur, Screenreader-Struktur, 400 % Vergrößerung und Kontrastmessung. Die dabei gefundenen Mängel haben wir behoben.

So erfüllen wir die Anforderungen

  • Alle Inhalte sind mit der Tastatur erreichbar. Eine Sprungmarke „Zum Inhalt springen“ führt am Menü vorbei.
  • Bilder haben Textalternativen. Rein dekorative Elemente sind für Screenreader ausgeblendet.
  • Überschriften, Navigationsbereiche und Formularfelder sind eindeutig ausgezeichnet und beschriftet.
  • Texte haben ausreichenden Kontrast zum Hintergrund.
  • Die Seiten lassen sich bis 400 % vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen oder seitlich gescrollt werden muss.
  • Wer in den Systemeinstellungen „Bewegung reduzieren“ wählt, sieht keine Animationen. Das Laufband mit den angebundenen Programmen lässt sich per Knopf anhalten, der Kreis mit den Programmen per Klick, Tipp oder Tastatur. Die vollständige Programmliste steht zusätzlich als Text für Screenreader bereit.
  • Den Bereich mit den vier Schritten blättert man mit Mausrad, Wischen oder den Pfeiltasten Schritt für Schritt durch. Alle vier Texte stehen auch Screenreadern zur Verfügung.
  • Hinweise und Fehlermeldungen im Wartelistenformular werden auch von Screenreadern angesagt.
  • Die Website ist auf Deutsch und Englisch verfügbar, die Sprache ist für Hilfsprogramme ausgezeichnet.
  • Die Website setzt keine Cookies. Besuche werden nur mit Einwilligung gezählt. Der Hinweis dazu lässt sich mit Tastatur und Screenreader bedienen, beide Antworten sind gleich gestaltet.

Bekannte Einschränkungen

Überschriften erscheinen mit einer kurzen Tipp-Animation. Screenreader lesen dabei sofort den vollständigen Text vor. Die Rechtstexte gibt es auf Englisch als Übersetzung, verbindlich ist die deutsche Fassung.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Inhalte in einer anderen Form benötigen, schreiben Sie uns: hello@ernst-systems.com, Telefon/WhatsApp +49 (0)176 32357986. Wir melden uns so schnell wie möglich.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, dass unsere Website die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Deutschland
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: www.mlbf-barrierefrei.de